Hiermit erinnern wir die Chöre daran, die von ihnen aufgeführten Werke rechtzeitig online zu erfassen. Wer keine Auftritte hatte, muss eine Nullmeldung einreichen; dazu muss «nicht spielfähig in diesem Jahr» angewählt werden.
In jedem Fall muss nach der Erfassung der Button „Meldeliste einreichen“ angeklickt werden.
Weitere Informationen auf unserer Webseite unter ‚Unsere Dienstleistungen > SUISA-Meldung‚
… oder auf der Webseite der Schweizerischen Chorvereinigung (SCV)
veröffentlicht: 09.12.2022 zur zeitweisen Aufschaltung jeweils zum Jahresende / zuletzt veröffentlicht: 16.12.2024
Hinterlasse einen Kommentar