Unabhängig davon, ob ein Chor Mitglied der Schweizerischen Chorvereinigung (SCV) ist oder nicht, müssen die aufgeführten Werke aus urheberrechtlichen Gründen bei der SUISA abgerechnet werden. SCV-Mitglieder profitieren von sehr günstigen Tarifen. Die SCV hat diese mit der SUISA ausgehandelt.

Der Eingabeschluss ist jeweils der 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Lieder, die im Dezember gesungen werden, können daher auf jeden Fall mit der Meldung des laufenden Jahres erfasst werden.

Seit August 2019 benützt die SCV das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV. Damit die aufgeführten Lieder möglichst einfach erfasst werden können, wurden alle in den letzten zehn Jahren von den Mitgliedchören der SCV gemeldeten Werke in das Erfassungsprogramm aufgenommen und stehen somit in der Suchfunktion für die Werkauswahl zur Verfügung.

Allgemeine Erläuterungen (PDF) sowie Antworten der SCV auf häufig gestellte Fragen zur SUISA-Meldung

Login-Seite für die elektronische SUISA-Meldung

Bedienungsanleitung (PDF)

Technischer Support:
In der Anfangsphase können Sie Bruno Jakob (Leiter Finanzen und Administration der SCV) per Mail kontaktieren.